AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Sichtwerk

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Sichtwerk, Saarbrückerstraße 104 a, 66292 Riegelsberg (im Folgenden „Sichtwerk) und ihren Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Sichtwerk ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Sichtwerk in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Sichtwerk maßgebend.

2. Anbieterinformationen
Sichtwerk
Geschäftsführer: Giuliano De Fazio
Saarbrückerstraße 104 a
66292 Riegelsberg
Telefon: 01624393110
E-Mail: kontakt@sicht-werk.com

3. Leistungsbeschreibung
3.1 Sichtwerk bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich des Onlinemarketings an. Das Leistungsportfolio umfasst insbesondere:
3.1.1 Google Ads: Erstellung, Verwaltung und Optimierung von Google Ads Kampagnen zur Steigerung der Sichtbarkeit und Reichweite von Kundenwebsites.
3.1.2 Webdesign: Gestaltung und Umsetzung von benutzerfreundlichen und modernen Webseiten, die sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktional sind.
3.1.3 Google My Business: Einrichtung und Optimierung von Google My Business Profilen zur Verbesserung der lokalen Sichtbarkeit von Unternehmen.

4. Vertragsabschluss
4.1 Die Darstellung der Dienstleistungen von RankingExperte auf der Website und in anderen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
4.2 Ein Vertrag mit Sichtwerk kommt zustande, nachdem die Vertragsvereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.

5. Leistungserbringung
5.1 Der Beginn der Leistungsfrist ist 14 Tage nach Zahlungseingang, es sei denn, es wurde auf dem Auftragsformular ein anderes Datum vermerkt.
5.2 Sichtwerk ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Sichtwerk alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und bei der Durchführung der vereinbarten Maßnahmen im erforderlichen Umfang mitzuwirken.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise für die Dienstleistungen von Sichtwerk setzen sich aus einer einmaligen Set-Up Gebühr und den im Vertragsdokument beschriebenen Provisionsgebühren zusammen.
6.2 Der Stundensatz für Servicearbeiten nach Abschluss einer Webseite beträgt 72€ pro Stunde. Diese Servicearbeiten umfassen unter anderem Updates, Änderungen und Wartungsarbeiten.
6.3 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Vereinbarungen im Vertragsdokument. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Alle Verträge sind monatlich kündbar. Ausgenommen hierbei ist die jährliche Betreuung des Google my Business Profils. Hier gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann per E-Mail oder Brief an Sichtwerk gerichtet werden.

8.Haftung
8.1 Sichtwerk haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sichtwerk nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Sichtwerk jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die Haftung von Sichtwerk nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Dritten, die auf Wunsch des Kunden durch Sichtwerk im eigenen Namen beauftragt werden, übernimmt Sichtwerk keine Haftung, außer im Falle von Auswahl- und Überwachungsverschulden.
8.5 Soweit Sichtwerk auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Sichtwerk nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Dritten. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Sichtwerk, stellt er Sichtwerk von der Haftung frei.
8.6 Sichtwerk haftet nicht für die rechtliche Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der im Rahmen des Auftrags erstellten Ideen, Konzepte, Entwürfe oder sonstiger Materialien. Die rechtliche Prüfung der Leistungen und Arbeitsergebnisse obliegt insoweit allein dem Kunden.

9. Geheimhaltung
9.1 Alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und geheimes Know-how (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“), sind vertraulich zu behandeln, geheim zu halten, nicht offenzulegen, und vor dem Zugriff oder der Kenntnisnahme durch Unbefugte mit angemessenen Mitteln zu schützen.
9.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen nach Beendigung des Vertrags fort.
9.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
i. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
ii. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Geheimhaltungspflichten beruht;
iii. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit rechtlich zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
10. Datenschutz
10.1 Sichtwerk verpflichtet sich, die Daten der Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Der Kunde wird ausführlich in der Datenschutzerklärung von Sichtwerk über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten informiert.
10.2 Die Daten des Kunden werden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich oder Sichtwerk ist gesetzlich dazu verpflichtet.

11. Digitale-Dienste-Gesetz
11.1 Sichtwerk erfüllt die Anforderungen des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) und stellt sicher, dass die erbrachten Dienstleistungen konform zu den Bestimmungen dieses Gesetzes sind.
11.2 Sichtwerk verpflichtet sich, gemäß den Vorgaben des DDG Transparenzberichte zu erstellen und Mechanismen zur Bekämpfung illegaler Inhalte bereitzustellen.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Sichtwerk und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarbrücken.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.